Überarbeitete Fassung Mai 2011 und nur gültig in Ergänzung zur aktuellen Aufstiegsgenehmigung vom 27.01.2011
Fluggelände & Flugbetrieb
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
Personen oder Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.
Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Die Durchfahrt auf dem Feldweg und
die ungehinderte An- und Abfahrt von Rettungsfahrzeugen muss ständig sichergestellt sein.
Zuschauer müssen sich hinter dem Schutzzaun und außerhalb des Vorbereitungsraumes aufhalten.
Das Betreten der Start- und Landebahn ist nur den aktiven Piloten und Helfern erlaubt, dort dürfen keine
Modelle oder Hindernisse abgestellt werden.
In der Nähe der Startstelle ist bei Flugbetrieb ein Windrichtungsanzeiger z.B. Windsack aufzustellen.
Gastflieger dürfen erst nach Einweisung und nur im Beisein eines flugkundigen Vereinsmitgliedes,
Flugmodelle auf dem Gelände betreiben.
Es muss bei Flugbetrieb eine Person mit Erste Hilfe Ausbildung und Ausrüstung anwesend sein, die
mindestens auch den Anforderungen der gültigen Straßenverkehrsordnung entspricht.
Es ist ein Flugbuch oder Blatt zu führen. In diesem muss mindestens der Name des Piloten, die Zeiten
und die Antriebsart erfasst werden.
Modellflugbetrieb ist nur unter Aufsicht eines Flugleiters gestattet. Bei Anwesenheit von weniger als drei
aktiven Vereinsmitgliedern kann auf den Einsatz eines Flugleiters verzichtet werden.
Die erforderlichen Flugbucheintragungen sind dann vom Flugmodellsteuerer selbst vorzunehmen.
Wenn der Flugbetrieb eingestellt wird, ist das Flugbuchblatt zu unterschreiben und abzuheften.
Die Steuerer müssen den Inhalt der Aufstiegserlaubnis und der Flugordnung kennen, sowie mit den
besonderen Platzverhältnissen vertraut sein. Weitere Bestimmungen sind in dieser Flugordnung unter
Punkt „Flugleiter“ geregelt.
Flugleiterbuch, Verbandskasten und ein Feuerlöscher befinden sich im vorderen Container.
Es dürfen nur Flugmodelle bis zu einem Höchstgewicht von 25 kg betrieben werden.
Das Flugmodell muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
Für das Aufstiegsgelände und den Betrieb von Flugmodellen ist eine Haftpflichtversicherung
vorgeschrieben.
Gastpiloten haben dem Flugleiter einen Versicherungsnachweis vorzulegen und müssen im Flugbuch
eingetragen werden. Die persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Modellfliegers gemäß § 102
Abs. 3 LuftVZO bleibt unberührt.
Es dürfen nur Fernsteueranlagen verwendet werden, die den geltenden Vorschriften der
Bundesnetzagentur entsprechen.
Die Sender müssen mit Kanalnummern gekennzeichnet sein und diesen an der Frequenztafel belegen.
Sender ohne feste Kanalzuordnung, z.B. 2,4Ghz, müssen als solche erkenntlich sein.
Bei Modellen mit Verbrennungs- oder Turbinenantrieben sind folgende Flugzeiten einzuhalten:
- Werkstags : 9 – 20 Uhr
- Sonn- und Feiertag : 9 – 18 Uhr
Je nach Jahreszeit ist dieser Betrieb eine Stunde vor Sonnenuntergang einzustellen.
Es ist der Betrieb von maximal drei Flugmodellen mit Kolbenmotoren gleichzeitig genehmigt, sofern ein
Schallpegel je Modell von
- 77 dB(A)/25m bei dem Betrieb von einem Modell,
- 74 dB(A)/25m bei dem Betrieb von zwei Modellen,
- 72 dB(A)/25m bei dem Betrieb von drei Modellen
oder der Betrieb von maximal zwei Flugmodellen mit Turbinenantrieb gleichzeitig, sofern ein
Schallpegel je Modell von
- 87 dB(A)/25m bei dem Betrieb von einem Modell,
- 84 dB(A)/25m bei dem Betrieb von zwei Modellen,
nicht überschritten wird.
Bei Verbrennungsmotoren ist ein funktionstüchtiger Schalldämpfer vorgeschrieben. Es ist für jedes
Modell mit Verbrenner- oder Turbinenantrieb ein gültiges Messprotokoll oder Lärmpass mitzuführen.
Piloten von Turbinen angetriebener Modelle müssen ergänzend die Auflagen der Nebenbestimmungen B
Seite 6 der gültigen Aufstiegsgenehmigung beachten.
Beim Betrieb eines genehmigungspflichtigen Modellflugzeuges ist im Bundesluftfahrtrecht eine Grenze
von 0 Promille vorgeschrieben.
Während des Start- und Landevorgang muss die Start- und Landefläche frei von unbefugten Personen
und Hindernissen sein.
Modellflugzeuge sind während der gesamten Flugdauer ständig vom Steuerer zu beobachten und
haben bemannten Fluggeräten immer auszuweichen.
Das Überfliegen des Zuschauer- und Vorbereitungsraumes, sowie der Fahrzeugstellplätze ist untersagt.
Wege und Straßen dürfen, außer im Start- und Landevorgang, nicht unter 25m überflogen werden.
Die Flugmodelle sind innerhalb des ausgewiesenen Flugsektors zu fliegen. Siehe Anlage
Bei Absturz oder Außenlandung in den umliegenden Äckern sind alle Modellteile zu beseitigen und beim
Betreten möglichst auch Flur- oder Ernteschäden zu vermeiden.
Unfälle mit Personen- oder schweren Sachschäden oder sonstige relevante Störungen im
Zusammenhang mit der Ausübung dieser Erlaubnis sind unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 5
Luftverkehrsordnung innerhalb von drei Tagen der zuständigen Genehmigungsbehörde anzuzeigen.
Flugleiter
Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls eingreifen.
Insbesondere bei Start- und Landvorgängen die Piloten auf Gefahren hinweisen.
Dieser hat seinen Standplatz so zu wählen, dass er die Flugsektoren beobachten kann.
Er kann sich hierfür weiterer Hilfspersonen bedienen.
Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Es können mehrere Flugleiter
benannt werden, die Einteilung ist im Flugleiterbuch geregelt.
Bei Kanaldoppelbelegung sind die betreffenden Piloten zu informieren.
Die Flugleiter müssen den Inhalt der Aufstiegserlaubnis und der Flugordnung kennen und entsprechend
beachten, sowie mit den besonderen Platzverhältnissen vertraut sein.
Der Flugleiter ist weisungsberechtigt, bei Unstimmigkeiten kann er auch ein Startverbot erteilen.
Bei Unfällen mit Sach- oder Personenschäden ist zusätzlich zu den Sofortmaßnahmen immer zeitnah
ein Mitglied des Vorstandes zu informieren.
Wichtige Informationen u. Rufnummern
Geländestandort: Gründau „In der Helschbach“, Flur 26, Nr. 3 u. 4
GPS 50° 30’ 21“ Nord 9° 08’ 00“ Ost
PKW Zufahrten: Gründau Lieblos am Friedhof, Niedergründau über Kompostierungsanlage oder
Mittelgründau über Bahngleise.
Rettungsdienst Tel.: 112
Polizeistation Gelnhausen Tel.: 06051 / 8270
Flugplatz Aeroclub Gelnhausen Tel.: 060 51 / 92170
